Führerscheinklassen
Informationen für die einzelnen Führerscheinklassen finden sie unten.
Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zukommen und beraten Sie rund um den Führerschein.
Anmeldung und Antrag:
Die Anmeldung erfolgt direkt in einer unserer Fahrschulen.
Nach der Anmeldung muss der Führerschein beim entsprechenden Landratsamt beantragt werden.
Den Führerscheinantrag erhalten Sie bei uns.
Dem Antrag müssen Sie beilegen:
Erstantrag:
– Biometrisches Foto (pro beantragte Führerscheinklasse 1 Foto)
– Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
– Erste-Hilfe-Kurs
Erweiterung:
– Biometrisches Foto (pro beantragte Führerscheinklasse 1 Foto)
– Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
zusätzliche Unterlagen für begleitendes Fahren ab 17 Jahren:
– Kopie Führerschein
– Formular Begleitpersonen
Nicht vergessen!
– Personalausweis
– Antragsgebühr
B (PKW)
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5t zulässige Gesamtmasse mit acht Sitzplätzen plus Fahrer.
– mit Anhänger bis 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
– mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 3.500 kg
Code 96: mit Anhänger über 750 kg => Kombination bis 4.250 kg
Einschluss der Führerscheinklassen: L,M,S
Voraussetzung:
Alter: 18 Jahre – 17 Jahre Begleitendes Fahren
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung (á 90 Minuten):
Ersterwerb:
12 Theoriestunden – Grundstoff
2 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse B
Erweiterung:
6 Theoriestunden – Grundstoff
2 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse B
Praktische Ausbildung (á 45 Minuten):
Übungsfahrten:
Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenanzahl an Fahrstunden. Die Anzahl der Übungsstunden kommt auf den Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers an.
Sonderfahrten:
Die Anzahl und Art der Sonderfahrten sind gesetzlich festgelegt.
5 X Überlandfahrt
4 X Autobahnfahrt
3 X Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie:
Ersterwerb: 20 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse B
Erweiterung: 10 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse B
Praxis:
Dauer: 45 Minuten
BE (PKW-Anhänger)
Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse oder Kombinationen die nicht unter die Klasse B fallen.
Anhänger bis 3,5 t und die zulässige Gesamtmasse vom PKW und die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger dürfen zusammen 7 t nicht überschreiten.
Voraussetzung:
Führerscheinklasse: B
Alter: 18 Jahre – 17 Jahre Begleitendes Fahren
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung (á 90 Minuten):
entfällt
Praktische Ausbildung (á 45 Minuten):
Übungsfahrten:
Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenanzahl an Fahrstunden. Die Anzahl der Übungsstunden kommt auf den Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers an.
Sonderfahrten:
Die Anzahl und Art der Sonderfahrten sind gesetzlich festgelegt.
3 X Überlandfahrt
1 X Autobahnfahrt
1 X Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie:
entfällt
Praxis:
Dauer: 45 Minuten
A
Krafträder – Zweiräder auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Einschluss der Führerscheinklassen: A2,A1,AM
Voraussetzung:
Alter: 24 Jahre
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung (á 90 Minuten):
Ersterwerb:
12 Theoriestunden – Grundstoff
4 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Erweiterung Vorbesitz B / A1 oder AM:
6 Theoriestunden – Grundstoff
4 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Erweiterung bei Vorbesitz A2:
keine theoretische Ausbildung sowie Theorieprüfung notwendig
Praktische Ausbildung (á 45 Minuten):
Übungsfahrten:
Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenanzahl an Fahrstunden. Die Anzahl der Übungsstunden kommt auf den Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers an.
Sonderfahrten:
Die Anzahl und Art der Sonderfahrten sind gesetzlich festgelegt.
Ersterwerb:
5 X Überlandfahrt
4 X Autobahnfahrt
3 X Nachtfahrt
Erweiterung Vorbesitz A1:
3 X Überlandfahrt
2 X Autobahnfahrt
1 X Nachtfahrt
Erweiterung Vorbesitz A2:
keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung:
Theorie:
Ersterwerb: 20 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse A
Erweiterung: 10 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse A
Erweiterung Vorbesitz A2: keine Theorieprüfung
Praxis:
Ersterwerb Dauer: 60 Minuten
Erweiterung Vorbesitz A2 Dauer: 40 Minuten
A2
Krafträder – Zweiräder auch mit Beiwagen – bis 35 KW und bis 0,2 KW Leistung je Kilogramm
(48 PS-Drosselung)
Einschluss der Führerscheinklassen: A1, AM
Voraussetzung:
Alter: 18 Jahre
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung (á 90 Minuten):
Ersterwerb:
12 Theoriestunden – Grundstoff
4 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Erweiterung Vorbesitz B / AM:
6 Theoriestunden – Grundstoff
4 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Erweiterung Vorbesitz A1:
keine theoretische Ausbildung sowie Theorieprüfung notwendig
Praktische Ausbildung (á 45 Minuten):
Übungsfahrten:
Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenanzahl an Fahrstunden. Die Anzahl der Übungsstunden kommt auf den Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers an.
Sonderfahrten:
Die Anzahl und Art der Sonderfahrten sind gesetzlich festgelegt.
Ersterwerb:
5 X Überlandfahrt
4 X Autobahnfahrt
3 X Nachtfahrt
Erweiterung Vorbesitz A1:
keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Prüfung:
Theorie:
Ersterwerb: 20 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse A
Erweiterung Vorbesitz B / AM: 10 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse A
Erweiterung Vorbesitz A1: keine Theorieprüfung
Praxis:
Ersterwerb Dauer: 60 Minuten
Erweiterung Vorbesitz A1 Dauer: 40 Minuten
A1 (125er)
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung.
Einschluss der Führerscheinklasse: AM
Voraussetzung:
Alter: 16 Jahre
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung (á 90 Minuten):
Ersterwerb:
12 Theoriestunden – Grundstoff
4 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Erweiterung Vorbesitz M:
6 Theoriestunden – Grundstoff
4 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Praktische Ausbildung (á 45 Minuten):
Übungsfahrten:
Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenanzahl an Fahrstunden. Die Anzahl der Übungsstunden kommt auf den Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers an.
Sonderfahrten:
Die Anzahl und Art der Sonderfahrten sind gesetzlich festgelegt.
5 X Überlandfahrt
4 X Autobahnfahrt
3 X Nachtfahrt
Prüfung:
Theorie:
Ersterwerb: 20 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse A1
Erweiterung: 10 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse A1
Praxis:
Dauer: 45 Minuten
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AM
Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor sowie dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen) bis 45 km/h, bis 50 ccm, bei Elektromotoren bis 4 kW
Voraussetzung:
Alter: 16 Jahre
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung (á 90 Minuten):
Ersterwerb:
12 Theoriestunden – Grundstoff
2 Theoriestunden – klassenspezifischer Unterricht Klasse A
Praktische Ausbildung (á 45 Minuten):
Übungsfahrten:
Es gibt keine gesetzliche Mindeststundenanzahl an Fahrstunden. Die Anzahl der Übungsstunden kommt auf den Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers an.
Sonderfahrten:
entfallen
Prüfung:
Theorie:
20 Grundstoffragen und 10 Zusatzfragen der Klasse M
Praxis:
Dauer: 30 Minuten
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbel -, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn von nicht mehr als 25 km/h.
Voraussetzung:
Alter: 15 Jahre
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung (á 90 Minuten):
Ersterwerb:
6 Theoriestunden
Praktische Ausbildung:
Einzelausbildung: 1 Doppelstunde zu 90 Minuten
Gruppenausbildung (max. 4 Teilnehmer): 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Prüfung:
Theorie:
20 Grundstoffragen für Mofa
Praxis:
entfällt
Nach bestandener Theorieprüfung wird vom Prüfer eine Prüfbescheinigung ausgefüllt – kein Führerscheinantrag notwendig. Am Tag der Prüfung muss der Prüfling einen gültigen Personalausweis (auch Kinderausweis) vorlegen, sowie ein Passbild.