Fahranfänger / Punkteabbau

Probleme in der Probezeit?

Wir können helfen:

In regelmäßigen Abständen führen wir Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) durch.
Termine und Preise auf Anfrage.

ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger

Die Probezeit nach dem Führerscheinerhalt beträgt 2 Jahre.
Bei gröberen Verstössen gegen die Straßenverkehrsordnung wird durch die entsprechende Behörde ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. Wird dieses Seminar nicht innerhalb der vorgegebenen Frist absolviert, wird der Führerschein bis auf weiteres entzogen.

Seminarablauf:
4 Seminarsitzungen á 135 Minuten und eine halbstündige Beobachtungsfahrt

(Der Seminarteilnehmer muss an allen 4 Seminarsitzungen sowie der Beobachtungsfahrt teilgenommen haben, sonst kann das Seminar nicht anerkannt werden.)

Ab 01. Mai 2014 ist das neue Punktesystem in Kraft getreten,
in diesem Zuge ändert sich auch die Punkteabbaumöglichkeit.

Die wichtigsten Änderungen des Punktesystemes im Überblick:

– Statt wie bisher 18 gibt es nur noch 8 Punkte
– Es werden erst Verstöße mit einem Bußgeld ab 60 Euro und Gefährdung, nicht wie bisher 40 Euro, eingetragen
– Pflichtseminare bei Verstößen nach dem 01.05.2014 entfallen
– Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen entfallen
– Neue Tilgungsfristen für Verstöße ab dem 01.05.2014

Das Verkehrszentralregister wurde in Fahreignungsregister umbenannt und das Seminar ASP (Abbauseminar für Punkteauffällige) in FES (Fahreignungseminar).

Das neue Punktesystem ist in Stufen eingeteilt:

Stufe 1 – Vormerkung  1 – 3 Punkte Der Fahrer wird für die Bewertung seiner Fahreignung
vorgemerkt. Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung
gibt es nicht.
 Stufe 2 – Ermahnung  4 – 5 Punkte Der Fahrer erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und
den Hinweis durch die freiwillige Teilnahme an einem
Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.
 Stufe 3 – Verwarnung  6 – 7 Punkte Der Fahrer erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Punkte können auch durch die Teilnahme an einem
Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden.
Pflichtseminare gibt es nicht mehr.
 Stufe 4 – Entzug der Fahrerlaubnis  ab 8 Punkte  Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.


Was wird aus den alten Punkten?

Die Punkte für alte Verkehrsdelikte, die nach dem neuen System zu keinem Eintrag mehr geführt hätten, werden gelöscht. Das betrifft z.B. Punkte für Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen oder unerlaubtes Befahren von Umweltzonen. Die übrigen Punkte werden auf das neue System umgerechnet und entsprechend beibehalten. Es gelten auch die bisherigen Tilgungsfristen.

 Alter Punkte Stand  Neuer Punktestand  Stufe
 1 – 3  1  Vormerkung
 4 – 5  2  Vormerkung
 6 – 7  3  Vormerkung
 8 – 10  4  Ermahnung
 11 – 13  5  Ermahnung
 14 – 15  6  Verwarnung
 16 – 17  7  Verwarnung
 ab 18  8  Entzug der Fahrerlaubnis


Tilgungsfristen:

Für Einträge ab dem 01.05.2014 gelten folgende Tilgungsfristen

 Einfache Ordnungwidrigkeit  2,5 Jahre
 Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot  5 Jahre
 Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis  5 Jahre
 Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis  10 Jahre


Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft und nicht mit dem Tattag.

Änderungen Punkteabbau:

Fahreignungsseminar (FES) zum Punkteabbau:

Die Teilnahme erfolgt seit dem 01.05.2014 nur noch auf freiwilliger Basis.
Bis zu einem Punktestand von 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden, danach ist ein Punkteabbau nicht mehr möglich. Die Teilnahme ist alle 5 Jahr möglich.

Das neue Fahreignungsseminar setzt sich aus 2 Modulen zusammen und ersetzt das bisherige Abbauseminar für Punkteauffällige (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung.

Modul 1:
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die Teilmaßnahme findet in der Fahrschule statt und setzt sich aus 2 Seminarabende zu je 90 Minuten zusammen. Die Maßnahme kann in einem Einzelseminar oder in der Gruppe mit maximal 6 Teilnehmern erfolgen. Zwischen den beiden Terminen muss mindestens 1 Woche liegen.

Modul 2:
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.

Termine und Preise auf Anfrage.